Die Zukunft wird so aussehen, wie wir sie gestalten.   Jean Fourastié*
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Startseite / AGB
§ 1 Vertragsgegenstand

1 Die SWEX GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages, der aus den allgemeinen Vertragsbedingungen, den Betriebsbedingungen und den Preisvereinbarungen besteht.

2 Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3 Die SWEX GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Vertragsbedingungen und den Inhalt des Vertrages, sowie alle Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu andern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam, Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die SWEX GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.

4 Die Angestellten der SWEX GmbH sind nicht befugt mündliche Nebenreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über die Vereinbarungen dieses Vertrages hinausgehen. Abweichungen von den Vertragsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn die SWEX GmbH diese schriftlich bestätigt.

5 Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Leistungsumfang

1 Die SWEX GmbH stellt einen Internet Service Center Informationsdienst (nachfolgend „Dienst“ genannt) bereit, der aus Computer- und Datenfernübertragungsdienstleistungen, sowie Software, Informationen und an deren Inhalten besteht.

2 Außerdem stellen dritte Personen bzw. Firmen (nachfolgend „Dritte“ genannt) Informationen, Software und andere Inhalte zur Verfügung, die über den Dienst zugänglich sind.

3 Die SWEX GmbH stellt den Zugang zur bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und ermöglicht somit die Nutzung der Dienste. Diese Leistungen werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG erbracht.

4 Die SWEX GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu andern und Verbesserungen vorzunehmen.

5 Soweit die SWEX GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1 Der Kunde verpflichtet sich, die durch die SWEX GmbH angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen und die notwendige Sorgfaltspflicht wahrzunehmen, um bei der SWEX GmbH keine nicht sachgerechten Mehrkosten entstehen zu lassen, insbesondere ist er verpflichtet:

1.1 den Zahlungen fristgerecht nachzukommen

1.2 der SWEX GmbH die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden

1.3 der SWEX GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten Verwendung findet

1.4 die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen

1.5 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu andern oder Änderungen zu veranlassen

1.6 der SWEX GmbH erkennbare Mangel oder Schaden unverzüglich anzuzeigen

1.7 im Rahmen des zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mangel oder Schaden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen

1.8 noch Angabe einer Störungsmeldung, den der SWEX GmbH durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag

2 Verstößt der Kunde gegen die im Abs.1 Lit. 1.4 genannten Pflichten ist die SWEX GmbH sofort und in den übrigen Fallen mit Ausnahme von Lit. 1.1 noch erfolgloser Abmahnung berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

3 Der Kunde stellt seine in den öffentlichen Teil des Systems (Gästebücher, Foren) eingegebenen Informationen und Texte der SWEX GmbH und den anderen Netzteilnehmern zur Verwertung für den Eigenbedarf kostenlos zur Verfügung.

§ 4 Haftung und Haftungsbeschränkung

1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Benutzung des Dienstes ausschließlich auf sein eigenes Risiko und seine eigene Gefahr erfolgt.

2 Der Kunde haftet für jegliche Inanspruchnahme des Dienstes, die durch seine Benutzerkennung oder die von ihm bezeichneten Benutzer erfolgt.

3 Weder die SWEX GmbH noch Dritte gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht ebenso wenig wird zugesichert oder eine Gewahrleistung dafür übernommen, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

4 Der Dienst wird so erbracht, wie er aktuell vorliegt, ohne dass irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, insbesondere nicht hinsichtlich des Bestehens von Urheber- oder sonstigen Rechten, der Handeistauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben wird.

5 Weder die SWEX GmbH noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schaden aller Art, insbesondere nicht für Folgeschaden wie entgangener Gewinn, die im Rahmen der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes sowie als Folge der Verletzung einer Gewahrleistung entstanden sind.

6 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Dritte gelten.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

1 Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung der beiden Parteien rechtswirksam.

2 Bei Vertragen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündbar.

3 Bei Vertragen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss der SWEX GmbH - falls im Vertrag nicht anders bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1 Die SWEX GmbH stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung genannten Gebühren bzw. Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig am Ende des Monats, in dem die Dienste geleistet worden sind.

2 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind noch Erbringen der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

3 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist die SWEX GmbH ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR zu berechnen.

4 Die Leistungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunde und der SWEX GmbH sind vom Kunden zu tragen.

5 Bei Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung der Gebühren ist die SWEX GmbH berechtigt, noch eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an den Kunden:

5.1 die Erfüllung dieses Vertrages einzustellen und den Zugang des Kunden zum Dienst zu sperren,

5.2 dieses Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Berechtigung zum Zugang und zur Nutzung des Dienstes zu beenden.

6 Bei Zahlungsverzug behält sich die SWEX GmbH die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz

1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der SWEX GmbH unterbreiteten Informationen als vertraulich.

2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Kunden verletzt werden. Die Weitergabe bedarf einer vorherigen schriftlichen Zusage des Kunden.

§ 8 Schlussbestimmungen

1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Schweinfurt.

2 Ansprüche des Kunden müssen noch diesem Vertrag innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hatten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt haften. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

4 Die Bedingungen in § 4 alle Verpflichtungen und Beschränkungen des Kunden und der von ihm bezeichnenden Benutzer bleiben wahrend der Laufzeit des Vertrages gültig.

Schweinfurt, 3. Dezember 2002



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Last update: 3. Dec 2002



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